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Archiv für den Monat: August 2018

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2017 Sauvignon Blanc feinherb

Privat-Weingut Schmitt, Bergtheim

Wie so oft im Leben ist vieles nur eine Frage der Perspektive oder der 2017-sauvignonblanc-feinherb-BxVoreingenommenheit. Wie man möchte. Mag jemand die „neumodische“ Rebsorte Sauvignon Blanc nicht, so kann er jederzeit argumentieren, die einheimische Scheurebe sei die bessere Alternative. Mag jemand die einheimische Scheu nicht, so kann er sich zur Aussage flüchten, der Sauvignon Blanc sei besser, hochwertiger, weil …

Ich denke beide Sorten haben ihre Vorzüge und individuellen Stärken. Es tut also keineswegs Not, sie gegeneinander auszuspielen. Es sei denn man spitzt gerne zu und versteift sich auf das Heimische oder lehnt dieses im Gegenteil ab und kapriziert sich auf einen polyglotten Internationalismus. Aber lassen wir das und wenden uns lieber der äußerst gelungenen Sauvignion-Blanc-Interpretation des Privat-Weinguts Schmitt aus Bergtheim zu.

Vom Typus her würde ich ihn eher in die Kategorie des klassischen Sauvignon aus der Alten Welt stecken. Er wartet nicht mit übermäßigen, exotischen Fruchtaromen auf. Doch beginnen wir mit der Farbe: Hier überrascht er mit einem, für solch einen jungen Wein relativ kräftigen Strohgelb. Von der Nase her ist das sehr wohl typisch Sauvignon, aber auf eine dezente Art. Ganz zart sind die sorteneigenen leicht grasigen Noten angedeutet, auch etwas Heu ist dabei. Die Frucht wird hauptsächlich durch Anklänge von Melone, Sternfrucht und Limette repräsentiert. Aber auch vegetabile und gemüsige Noten von gelber Paprika sind vorhanden. Dazu gesellen sich  noch würzige, hefige und mineralische Anklänge.

Auf den Gaumenauftritt war ich durchaus gespannt, da der Wein offiziell unter „feinherb“ läuft und ich mir nicht so recht vorstellen konnte, dass dies solch einem Wein gut zu Gesicht steht. Als ich die Analysewerte „gecheckt“ hatte, folgte aber auch schon prompt die Entwarnung. Der Wein hat 9 g/l Restzucker und würde sogar noch als trocken durchgehen, wenn er 0,3 g/l mehr Säure hätte. Das Weingesetz schreibt vor, dass ein Wein, um als trocken deklariert werden zu dürfen, maximal 9 g/l Restzucker aufweisen darf und gleichzeitig darf der Säuregehalt maximal 2 g/l niedriger liegen als der Restzuckergehalt. Dies bedeutet in unserem Fall, der Wein darf nicht weniger als 7 g/l Säure haben. Da aber der Säurewert bei 6,7 g/l liegt, ist die Bezeichnung „trocken“ nicht zulässig. Schmeckt aber trotzdem so.

Geschmacklich entfaltet sich unser Wein mit schönen Zitrusfruchtaromen (Limette) am Gaumen. Auch eine herb-exotische Note in Richtung der besagten Sternfrucht schwingt mit. Aber auch die würzigen Komponenten aus der Nase kommen am Gaumen nicht zu kurz. Der Wein wirkt mineralisch und durchaus trocken. Von wegen feinherb. Mit 11,5 % vol. Alkohol ist er auch nicht über die Maßen schwer, so dass einem ungetrübten Genuss während der anhaltenden Hochsommerphase nichts im Wege steht. Dann aber 2 bis 3 Grad kühler servieren als gewöhnlich. Im Glas erwärmt er sich ja um so schneller.